Erfahren sie, wie sie Ihren steuerabzug berechnen
Das Verständnis, wie man Steuerabzüge berechnet, kann eine komplexe Aufgabe sein, insbesondere für diejenigen, die mit dem Steuersystem nicht vertraut sind. Mit interaktiven Tools und grundlegenden Kenntnissen über die Funktionsweise der Einkommensteuern wird es jedoch einfacher, den Wert Ihrer Steuerabzüge genauer zu bestimmen und eine effizientere Finanzplanung durchzuführen.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Berechnung der Einkommensteuer, des zu versteuernden Einkommens, abzugsfähiger Ausgaben und anderer wichtiger Aspekte zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, Ihre Steuerabzüge praktisch zu berechnen.
Die Einkommensteuer und ihre Bemessungsgrundlage
Die Einkommensteuer ist eine jährliche Abgabe auf das Einkommen von natürlichen und juristischen Personen. In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern, sind alle Personen, deren Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt, einkommensteuerpflichtig, sofern sie im Land leben oder den größten Teil des Jahres dort verbringen.
Die Berechnung der Steuer basiert auf dem Jahreseinkommen, das Löhne, Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten, Kapitalerträge und andere Einkommensarten umfasst.
Wenn Sie ein Angestellter sind, zieht Ihr Arbeitgeber einen Teil dieser Steuer direkt von Ihrem Gehalt ab, aber Sie können diese Beträge durch die Einkommensteuererklärung anpassen.
Personen mit Einkommen aus anderen Quellen, wie Selbstständige, müssen ihre Einkünfte und Ausgaben jährlich beim Finanzamt melden.
Frist für die Abgabe der Steuererklärung
In Deutschland muss die Einkommensteuererklärung elektronisch bis zum 31. Juli des Folgejahres nach dem Steuerjahr eingereicht werden. Es ist wichtig, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Steuerabzüge und -gutschriften korrekt angewendet werden.
Zu versteuerndes Einkommen und Abzüge
Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, welches der steuerpflichtige Betrag ist, der nach Anwendung der gesetzlichen Abzüge auf das Bruttoeinkommen übrig bleibt. Die Hauptkategorien von Einkünften, die in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einfließen, sind:
- Gehälter und Bruttoverdienste: Umfassen das gesamte Arbeitseinkommen vor jeglichen Abzügen.
- Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten: Gewinne, die aus einem eigenen Unternehmen oder Geschäft erzielt werden.
- Kapitalerträge: Gewinne aus Investitionen wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinnen.
- Mieteinnahmen: Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder finanziellen Mietverträgen.
Nach der Addition all dieser Einkommensquellen können einige Ausgaben abgezogen werden, um den steuerpflichtigen Betrag zu verringern. Zu den wichtigsten Abzügen gehören:
- Berufsbedingte Ausgaben: Für Arbeitnehmer sind dies die Kosten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere.
- Betriebsausgaben: Für Unternehmer oder Selbständige können alle notwendigen Ausgaben zur Einkommenserzielung abgezogen werden, wie z. B. die Miete für Geschäftsräume, der Kauf von Ausrüstung und Dienstleistungskosten.
- Sozialabgaben und Rentenbeiträge: Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Altersvorsorge sind ebenfalls absetzbar.
- Medizinische Ausgaben und andere außergewöhnliche Belastungen: Kosten für medizinische Behandlungen oder unerwartete Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden.
Berechnung der Steuer auf Kapitalgewinne
Kapitalgewinne, wie Zinserträge aus Investitionen und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Der derzeitige Steuersatz für diese Einkünfte beträgt 25 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags.
Diese Steuer wird häufig als “Abgeltungssteuer” bezeichnet, da die Steuer auf diese Gewinne direkt einbehalten wird und vorbehaltlich von Ausnahmen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.
Besteuerung von Unternehmen und Gewerbesteuergutschrift
Unternehmen unterliegen ebenfalls der Zahlung von Gewerbesteuern zusätzlich zur Einkommensteuer. Jede Gemeinde kann ihre eigenen Sätze für die Gewerbesteuer festlegen, basierend auf dem von der Firma erzielten Gewinn. Um jedoch eine doppelte Besteuerung von Einzelunternehmern und Gesellschaftern zu vermeiden, wird der gezahlte Gewerbesteuerbetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer angerechnet.
Sonderausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer
Sonderausgaben sind jene gesetzlich zulässigen Abzüge, die nicht direkt mit der Erzielung von Einkommen zusammenhängen, aber in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Beispiele hierfür sind:
- Unterhaltszahlungen: Wenn Sie Unterhalt an einen geschiedenen Ehepartner zahlen, können Sie diesen Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
- Bildungskosten: Schulgebühren und Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können ebenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Gesundheitskosten: Ausgaben für Gesundheitsvorsorge oder medizinische Notfälle sind ebenfalls abzugsfähig.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen und Mitgliedsbeiträge zu Vereinen können bei der Steuerberechnung abgezogen werden.
Außerordentliche Einkünfte
Außerordentliche Einkünfte sind Einnahmen, die nicht regelmäßig anfallen, wie Entschädigungen, Jubiläumsboni oder Kapitalgewinne aus einmaligen Transaktionen. Diese Einkünfte werden gemäß der sogenannten „Fünftelregelung“ besteuert, die eine günstigere Besteuerung ermöglicht, indem die steuerliche Belastung über mehrere Jahre verteilt wird.
Lohnersatzleistungen
Wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschafts- oder Elternzeit, können Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten.
Obwohl diese Leistungen von der Einkommensteuer befreit sind, werden sie bei der Berechnung Ihres Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Das bedeutet, dass sie den Steuersatz beeinflussen, der auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angewendet wird.
Unterschied zwischen Grundtarifen und Splittingtarifen
In Deutschland gibt es zwei Hauptmethoden zur Berechnung der Einkommensteuer: den Grundtarif für Einzelpersonen und den Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehepaare.
Bei Ehepaaren werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Steuer wird dann auf dieser Durchschnittssumme berechnet. Dies ist vorteilhaft für Paare, bei denen ein Partner ein deutlich geringeres Einkommen hat, wie etwa in Fällen, in denen ein Partner in Teilzeit arbeitet oder sich um die Kinder kümmert.
Tools zur Berechnung der Steuererstattung
Wenn Sie neugierig sind, wie viel Sie an Steuererstattung erhalten könnten, gibt es online zahlreiche interaktive Rechner. Diese Tools ermöglichen es Ihnen, Informationen zu Ihrem Einkommen, Ausgaben, Abzügen und anderen Variablen einzugeben, um den geschuldeten oder erstatteten Betrag abzuschätzen.
Es reicht aus, die Optionen auszuwählen, die auf Ihre finanzielle Situation zutreffen, und die Schieberegler anzupassen, um beispielsweise Kinderfreibeträge, Spenden, Fahrtkosten und andere Abzüge einzubeziehen. So erhalten Sie eine klare Vorstellung von Ihrer Steuersituation, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.
Lernen Sie die Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen kennen und greifen Sie auf weitere Informationen zu Steuerabzügen und Einkommensteuern auf der Website des Ministeriums zu.
Fazit
Die Berechnung Ihrer Steuerabzüge mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber mit dem richtigen Wissen und dem Einsatz von interaktiven Tools lässt sich der Prozess erheblich vereinfachen.
Das Verständnis von grundlegenden Konzepten wie dem zu versteuernden Einkommen, abzugsfähigen Ausgaben, außergewöhnlichen Einkünften und Lohnersatzleistungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie die korrekte Steuerlast tragen und alle verfügbaren Abzüge und Gutschriften nutzen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung korrekt einreichen, können Sie die Chancen auf eine Rückerstattung maximieren oder Ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren.